Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist seit Mai 2016 in Kraft und wird ab Mai 2018 in allen EU Mitgliedstaaten direkt anwendbar. Die EU-DSGVO gilt ab dann auch für Unternehmen ausserhalb der EU / in der Schweiz, die z.B. Waren oder Dienstleistungen Personen anbieten (z.B. CH-Onlineshop mit Angebot an Kunden aus EU), die sich in der EU (unabhängig von Herkunft / Nationalität) befinden oder das Verhalten von Personen beobachtet (z.B. CH-Unternehmen mit Tracking auf Webseite, die für Nutzer aus der EU zugänglich ist), die sich in der EU befinden.

Die EU-DSGVO enthält weitergehende Pflichten für die verantwortlichen Datenbearbeiter. Wir, als Vertreter des Schweizer Marktes, sind bereits mit der Fokusgruppe Recht in Absprache, ein Paper für die Umsetzung der EU-DSGVO im Schweizer Markt aufzubereiten, das allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Zudem wurde der Entwurf zu einem totalrevidierten Datenschutzgesetz (E-DSG) der Schweiz am 15. September 2017 publiziert, welcher Profiling gegenüber den Bestimmungen zum Profiling in der EU-DSGVO unnötig erschwert. IAB wird sich in den kommenden Parlamentsberatungen einbringen, um dieser Verschärfung entgegenzuwirken.

Die IAB Switzerland beobachtet den Prozess genau und informiert seine Mitglieder rechtzeitig.

Weitere Informationen und eine Einschätzung von Rolf auf der Maur, VISCHER AG lesen Sie hier.

Autor: IAB Switzerland

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