Corporate Governance Richtlinie der IAB Switzerland Association

1. Grundsätze

Die IAB Switzerland Association («IAB» oder «der Verband») verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und ethischen Führung im Sinne guter Corporate Governance. Diese Richtlinie legt die Grundsätze für das Verhalten, die Verantwortlichkeiten und die Interessenwahrung der Mitglieder des Vorstands fest. Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich. Alle Vorstandsmitglieder handeln im besten Interesse des Verbands und seiner Mitglieder. Die Zusammensetzung der Organe soll die Vielfalt der Mitglieder widerspiegeln und fachliche sowie persönliche Unabhängigkeit sicherstellen. Eine angemessene Trennung von strategischen und operativen Funktionen ist einzuhalten.

2. Ehrenamt und berufliche Tätigkeiten

Die Vorstandsmitglieder der IAB leisten ihre Arbeit auf freiwilliger und unbezahlter Basis. Da die Vorstandsmitglieder in der Regel berufstätig oder selbständig sind, steht es ihnen frei, berufliche Mandate, Beratungen oder geschäftliche Tätigkeiten ausserhalb der Verbandsarbeit auszuüben. Solche Tätigkeiten müssen nicht durch den Verband genehmigt werden, sofern sie keinen direkten Interessenkonflikt mit den Zielen oder Aktivitäten der IAB darstellen.

3. Umgang mit Interessenkonflikten

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche, geschäftliche oder institutionelle Interessen eines Vorstandsmitglieds geeignet sind, die unabhängige Wahrnehmung der Verbandsinteressen zu beeinträchtigen.

  • Vorstandsmitglieder verpflichten sich, mögliche Interessenkonflikte offen und zeitnah dem Gesamtvorstand mitzuteilen.
  • Der Vorstand entscheidet im Einzelfall über den weiteren Umgang damit (z.  Enthaltung bei betreffenden Beschlüssen).
  • Eine Offenlegung privater oder beruflicher Engagements ohne Bezug zur Verbandsarbeit ist nicht erforderlich.

Diese Regeln sollen die Professionalität der Vorstandsarbeit sicherstellen, ohne die individuelle berufliche Tätigkeit oder wirtschaftliche Freiheit einzuschränken.

4. Entscheidungsfindung und Kollegialität

Die Entscheidungen des Vorstands werden im Sinne des Kollegialitätsprinzips getroffen. Alle Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, Verbandsinteressen über persönliche oder geschäftliche Interessen zu stellen. Bei Abstimmungen über Angelegenheiten, bei denen ein Mitglied direkt betroffen ist, enthält sich dieses Mitglied der Stimme.

5. Transparenz und Kommunikation

Der Vorstand pflegt eine offene, sachliche und respektvolle Kommunikation untereinander sowie mit den Mitgliedern der IAB. Gegenüber Dritten werden Verbandsentscheide einheitlich und im Sinne der Mehrheitsbeschlüsse vertreten. Vorstandsmitglieder kommunizieren klar, wenn sie in externer Funktion (z. B. als Vertretende ihres Arbeitgebers oder in eigener Sache) auftreten.

6. Vertraulichkeit

Informationen, die im Rahmen der Vorstandsarbeit erlangt werden und nicht öffentlich sind, sind vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vorstandsmandats bestehen.

7. Überprüfung und Anpassung

Diese Richtlinie wird vom Vorstand regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen, organisatorischen und ethischen Anforderungen entspricht. Änderungen bedürfen der einstimmigen Genehmigung durch den Vorstand.

Verabschiedet durch den Vorstand der IAB Switzerland Association.

Zürich, 22. Oktober 2025