Digital Services Act - Leitfaden von IAB Switzerland

Neuer Leitfaden zum Digital Services Act: Was bedeutet der DSA für Schweizer Online-Anbieter?

IAB Switzerland bietet neu einen Leitfaden zum Digital Services Act an. Der DSA erfasst nicht nur Anbieter innerhalb der EU, sondern auch ausländische Anbieter, welche ihre Dienste in der EU anbieten. Dies bedeutet, dass Schweizer Online-Anbieter im EU-Binnenmarkt grundsätzlich den Verpflichtungen des DSA Folge leisten müssen, unabhängig davon, dass sie ihren Sitz in der Schweiz haben.

Die Europäische Union will mit verschiedenen neuen Gesetzen ihre Konsumentinnen und Konsumenten im digitalen Raum besser schützen. Das wichtigste Gesetz ist hierbei der Digital Services Act (DSA). Der DSA gilt für alle Anbieter von «Vermittlungsdiensten» (intermediary services), welche Konsumentinnen und Konsumenten in EU-Mitgliedsstaaten über Distanz (d.h. online) Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln.

IAB Switzerland stellt seinen Mitgliedern kostenlos einen Leitfaden zum DSA zur Verfügung. Dieser geht u.a. darauf ein, was Schweizer Online-Anbieter beachten müssen, welche ihre Dienste in der EU anbieten, und welche Pflichten ihnen aus dem DSA erwachsen. Dieser sieht für verschiedene Kategorien von Online-Anbietern unterschiedliche, abgestufte Pflichten vor.

Im November 2022 sind erste Teile in Kraft getreten, seit Februar 2023 müssen Online-Plattformen und Suchmaschinen ihre Transparenzberichte und ihre Anzahl aktiver Benutzer publizieren, und am 17. Februar 2024 treten die restlichen Bestimmungen in Kraft.

Verfasst wurde der Leitfaden von David Rosenthal und David Hausmann von VISCHER Rechtsanwälte. Der Leitfaden steht auch Interessierten zur Verfügung, die nicht IAB-Mitglied sind, und kann gegen eine Schutzgebühr von CHF 49.– heruntergeladen werden.

Zum Download: IAB Switzerland Leitfäden